§ 339 Insolvenzanfechtung
Stand: 10.06.2019
Eine Rechtshandlung kann angefochten werden, wenn die Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung nach dem Recht des Staats der Verfahrenseröffnung erfüllt sind, es sei denn, der Anfechtungsgegner weist nach, dass für die Rechtshandlung das Recht eines anderen Staats maßgebend und die Rechtshandlung nach diesem Recht in keiner Weise angreifbar ist.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 339 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 08.02.2018 – IX ZR 103/17Grenzüberschreitende Insolvenz: Anwendbares Recht für die insolvenzrechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen einer Aufrechnung sowie die Anfechtbarkeit einer Aufrechnungslage; alternative Anknüpfung für das Aufrechnungsstatut; Voraussetzungen einer Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei Anwendbarkeit ausländischen Insolvenzanfechtungsrechts; sog. Firmenbestattung einer schweizerischen GesellschaftZitiert von 21
- BGH, 12.12.2019 – IX ZR 328/18Insolvenzanfechtung einer nach maßgebendem ausländischem Recht nicht angreifbaren RechtshandlungZitiert von 8
- BGH, 08.02.2018 – IX ZR 92/17Grenzüberschreitende Insolvenz: Anwendung des allgemeinen oder des besonderen Insolvenzstatuts für die Anfechtung von Rechtshandlungen bei einem Vertrag über ein dingliches Recht an einem unbeweglichen Gegenstand; anwendbares Recht für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Vertrags; Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts bei Anwendbarkeit ausländischen Insolvenzanfechtungsrechts; kollusives Zusammenwirken zum Zweck einer sogenannten FirmenbestattungZitiert von 1
- OLG Rostock, 06.12.2023 – 6 U 7/21
- OLG Stuttgart, 28.09.2012 – 5 U 17/12Zitiert von 1
- BGH, 29.07.2021 – IX ZR 94/19Verjährung des Rückgewähranspruchs bei Insolvenzanfechtung: Anzuwendendes Recht auf die Zahlung eines Dritten zur Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtung einer Vertragspartei bei Anfechtung dieser Zahlung im Rahmen eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens
Zuletzt entschieden
- BAG, 25.04.2013 – 6 AZR 49/12(Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut)Zitiert von 193
- BGH, 20.12.2012 – IX ZR 130/10Wirksamkeit und insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit der Abtretungen von Ruhegehaltsansprüchen bei Schuldnerwohnsitz im Ausland: Ruhegeldansprüche gegen im Inland ansässigen Drittschuldner als inländisches Vermögen; Gerichtsstand des Vermögens; Anwendbarkeit deutschen Rechts; unmittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Abtretung künftiger Ruhegeldansprüche; Gläubigerbenachteiligung bei einer der Vollabtretung vorausgehenden SicherungsabtretungZitiert von 19
- OLG Frankfurt am Main, 17.12.2012 – 1 U 17/11Insolvenzanfechtungsklage: Fehlen der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei der Insolvenz eines Kreditinstituts gegen einen Anfechtungsgegner mit Sitz im Ausland Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 339 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.