§ 131 Inkongruente Deckung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 736
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Nach Gewicht
- BAG, 24.10.2013 – 6 AZR 466/12Insolvenzanfechtung - Rückforderung durch Zwangsvollstreckung erlangter Lohnzahlung - keine Anwendbarkeit tariflicher Ausschlussfristen auf den RückforderungsanspruchZitiert von 24
- BAG, 24.10.2013 – 6 AZR 467/12Zitiert von 1
- OLG Braunschweig, 28.12.2023 – 9 U 103/22
- BFH, 18.02.2020 – VII R 39/18Zur Anfechtbarkeit der Herstellung einer AufrechnungslageZitiert von 11
- BAG, 18.10.2018 – 6 AZR 506/17Insolvenzanfechtung - Inkongruenz durch ForderungspfändungZitiert von 7
- OLG Frankfurt am Main, 15.01.2025 – 4 U 137/23
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.05.2026 – IX ZR 168/24Insolvenzanfechtung: Voraussetzungen des Benachteiligungsvorsatzes bei Abschluss eines entgeltlichen Sale-and-lease-back-Geschäfts KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 12.03.2026 – IX ZR 18/25Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit einer Erfüllung einer Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens durch den späteren Schuldner; Ermittlung des richtigen AnfechtungsgegnersZitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 12.03.2026 – 12 U 50/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 131 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/131#abs-1 (1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/131#abs-2 (2) Für die Anwendung des Absatzes 1 Nr. 3 steht der Kenntnis der Benachteiligung der Insolvenzgläubiger die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf die Benachteiligung schließen lassen. Gegenüber einer Person, die dem Schuldner zur Zeit der Handlung nahestand (§ 138), wird vermutet, daß sie die Benachteiligung der Insolvenzgläubiger kannte.