§ 112 Kündigungssperre
Stand: 10.06.2019
Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:
Wird zitiert von 50 Entscheidungen zu § 112 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 17.06.2015 – VIII ZR 19/14Kündigung des Mietverhältnisses über Wohnraum wegen Zahlungsverzugs bei Insolvenz des Mieters: Geltung der Kündigungssperre nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters im Hinblick auf rückständige Mieten aus der Zeit vor Insolvenzantragstellung; Begrenzung des Rechts des Mieters auf Zurückhaltung der Miete neben der MinderungZitiert von 25
- BGH, 18.07.2002 – IX ZR 195/01Vorläufige Insolvenzverwaltung: Keine Entstehung von Masseverbindlichkeiten durch Rechtshandlungen des vorläufigen Verwalters ohne Verfügungsbefugnis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 53
- LG Karlsruhe, 13.02.2003 – 5 S 149/02
- OLG Köln, 02.12.2002 – 15 W 93/ 02
- BGH, 27.10.2022 – IX ZR 213/21(Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Kündigungsklausel in einem Schülerbeförderungsvertrag)Zitiert von 6
- BGH, 15.11.2012 – IX ZR 169/11Energielieferungsvertrag: Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen LösungsklauselZitiert von 16
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 31.03.2021 – 2 U 13/20Zitiert von 21
- OLG Köln, 10.07.2020 – 1 U 3/20
- OLG Hamm, 16.04.2020 – 18 U 38/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 112 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.06.2001 Ausfertigung
§ 112 geändert durch Artikel 7 Abs. 20 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I 1149)
BGBl. 2001 I S. 1149
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