§ 119 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 73
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Nach Gewicht
- BGH, 27.10.2022 – IX ZR 213/21(Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Kündigungsklausel in einem Schülerbeförderungsvertrag)Zitiert von 6
- BGH, 07.04.2016 – VII ZR 56/15Bauvertrag: Einbeziehung einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel; Vereinbarung einer vom Auftragnehmer zu stellenden Vertragserfüllungsbürgschaft über 10 % der AuftragssummeZitiert von 19
- OLG Düsseldorf, 08.09.2006 – I-23 U 35/06
- BGH, 15.11.2012 – IX ZR 169/11Energielieferungsvertrag: Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen LösungsklauselZitiert von 16
- LG Wiesbaden, 07.02.2014 – 1 O 139/13
- OLG Frankfurt am Main, 16.03.2015 – 1 U 38/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 08.05.2025 – 3 U 113/22
- BGH, 16.04.2025 – XII ZR 48/24Insolvenzverfahren: Nichtigkeit einer persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung der mietrechtlichen Nutzungsbefugnisse des Mieters
- BGH, 18.12.2024 – IV ZR 151/23Wirksamkeit einer Klausel bei einer D&O-Versicherung über automatisches Ende des Versicherungsvertrages bei Stellung eines Insolvenzantrags über das Vermögen des VersicherungsnehmersZitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 119 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Vereinbarungen, durch die im voraus die Anwendung der §§ 103 bis 118 ausgeschlossen oder beschränkt wird, sind unwirksam.