§ 119 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen
Stand: 10.06.2019
Vereinbarungen, durch die im voraus die Anwendung der §§ 103 bis 118 ausgeschlossen oder beschränkt wird, sind unwirksam.
Wird zitiert von 77 Entscheidungen zu § 119 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 27.10.2022 – IX ZR 213/21(Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Kündigungsklausel in einem Schülerbeförderungsvertrag)Zitiert von 6
- BGH, 07.04.2016 – VII ZR 56/15Bauvertrag: Einbeziehung einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel; Vereinbarung einer vom Auftragnehmer zu stellenden Vertragserfüllungsbürgschaft über 10 % der AuftragssummeZitiert von 21
- OLG Düsseldorf, 08.09.2006 – I-23 U 35/06
- BGH, 15.11.2012 – IX ZR 169/11Energielieferungsvertrag: Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen LösungsklauselZitiert von 16
- LG Wiesbaden, 07.02.2014 – 1 O 139/13
- OLG Frankfurt am Main, 16.03.2015 – 1 U 38/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 08.05.2025 – 3 U 113/22
- BGH, 16.04.2025 – XII ZR 48/24Insolvenzverfahren: Nichtigkeit einer persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung der mietrechtlichen Nutzungsbefugnisse des Mieters
- BGH, 18.12.2024 – IV ZR 151/23Wirksamkeit einer Klausel bei einer D&O-Versicherung über automatisches Ende des Versicherungsvertrages bei Stellung eines Insolvenzantrags über das Vermögen des VersicherungsnehmersZitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 119 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.