Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG§ 88c Ablehnungsgründe
Stand: 10.06.2019
Ein nach § 88a zulässiges Ersuchen kann nur abgelehnt werden, wenn
Änderungsverlauf
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13.04.2017 Ausfertigung
§ 88c geändert durch Artikel 6 Abs. 20 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I 872)
BGBl. 2017 I S. 872
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17.07.2015 Ausfertigung
§ 88c geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I 1332, 1933)
BGBl. 2015 I S. 1332
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