Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/12320 · S. 20
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen) Zu § 49 (Voraussetzungen der Zulässigkeit) § 49 Absatz 1 IRG regelt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Vollstreckung einer ausländischen Sanktion. Im Voll- streckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europä- ischen Union enthält § 88a IRG-E eine Spezialregelung für die Vollstreckung einer Anordnung des Verfalls oder der Einziehung. Die Änderung in § 49 Absatz 1 Nummer 3 sowie die Ände- rung der Nummerierung sind redaktioneller Art. Materiell- rechtlich werden die Voraussetzungen für die Vollstreckung einer ausländischen Anordnung des Verfalls oder der Einzie- hung in den Punkten gelockert, die nicht nur im Verhältnis zu EU-Mitgliedstaaten, sondern auch im Verhältnis zu allen an- deren Staaten eine sinnvolle Erweiterung der Vollstre- ckungshilfe darstellen. Zu Absatz 1 Zu Nummer 4 Nach § 49 Absatz 1 Nummer 5 IRG in der geltenden Fas- sung ist die Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung nur dann zulässig, wenn keine Entscheidung der in § 9 Nummer 1 IRG genannten Art ergangen ist. Es darf also nicht durch ein deutsches Gericht oder eine deutsche Behör- de gegen den Verfolgten wegen der Tat, die dem Ersuchen zugrunde liegt, ein Urteil oder eine Entscheidung mit ent- sprechender Rechtswirkung erlassen worden sein bzw. keine Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 204 StPO), keine Verwerfung eines Antrags auf Erhebung der öffentlichen Klage (§ 174 StPO) und keine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO oder nach den §§ 45, 47 JGG erfolgt sein. Da es sich bei der Anordnung des Verfalls oder der Einzie- hung um eine Nebenfolge der Straftat handelt, hindern selbst bei einem innerstaatlichen Sachverhalt nicht alle Ent- scheidungen der in § 9 Nummer 1 IRG genannte
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 140.560 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 16/12320 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/12320, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 87.520–228.080 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert dd401536620e1d2c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP