Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG§ 15 Auslieferungshaft
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/15#abs-1 (1) Nach dem Eingang des Auslieferungsersuchens kann gegen den Verfolgten die Auslieferungshaft angeordnet werden, wenn
1.
die Gefahr besteht, daß er sich dem Auslieferungsverfahren oder der Durchführung der Auslieferung entziehen werde, oder
2.
auf Grund bestimmter Tatsachen der dringende Verdacht begründet ist, daß der Verfolgte die Ermittlung der Wahrheit in dem ausländischen Verfahren oder im Auslieferungsverfahren erschweren werde.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/15#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Auslieferung von vornherein unzulässig erscheint.
Wird zitiert von 265 Entscheidungen zu § 15 IRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 26.10.2006 – 3 Ausl. 52/06; 3 Ausl 52/06Zitiert von 2
- OLG Stuttgart, 17.03.2003 – 3 Ausl. 113/2001; 3 Ausl 113/2001
- OLG Köln, 20.12.2002 – 2 Ausl 111/02Zitiert von 1
- BVerfG, 23.01.2025 – 2 BvR 5/25Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung von Auslieferungshaft bzgl einer Auslieferung nach Italien - Gegenstandswertfestsetzung
- BVerfG, 14.12.2017 – 2 BvR 2655/17Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Entscheidung über Aufrechterhaltung von Auslieferungshaft verletzt Betroffenen in Freiheitsgrundrecht (Art 2 Abs 2 S 2 GG) - Annahme von Fluchtgefahr durch "weiteres Sichfernhalten" aufgrund Bestreitens der Zulässigkeit der Auslieferung verfassungsrechtlich bedenklichZitiert von 4
- BVerfG, 04.03.2008 – 2 BvR 264/08
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 21.01.2026 – 3 OAus 144/25
- OLG Hamm, 04.12.2025 – 2 OAus 237/25
- OLG Brandenburg, 24.11.2025 – 1 OAus 44/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15 IRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.