Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

IRG

§ 7 Militärische Straftaten

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund1 Entscheidung

Die Auslieferung ist nicht zulässig wegen einer Tat, die ausschließlich in der Verletzung militärischer Pflichten besteht.

§ 6 § 8