Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG§ 7 Militärische Straftaten
Stand: 10.06.2019
Die Auslieferung ist nicht zulässig wegen einer Tat, die ausschließlich in der Verletzung militärischer Pflichten besteht.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 7 IRG →
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