Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / HaSiG · GV. NRW. S. 910
Gesetz über die Sicherheit in Häfen und Hafenanlagen im Land Nordrhein-Westfalen
26 Normen · Ausgangsfassung vom 17.12.2015 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Zielsetzung
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Zuständigkeit und Aufgaben
- § 5 Befugnisse der zuständigen Behörden
- § 6 Einlaufverbot und Ausweisung aus dem Hafen
- § 7 Festlegung der Gefahrenstufen
- § 8 Verantwortlichkeiten in der Hafenanlage
- § 9 Beauftragte Person für die Gefahrenabwehr in der Hafenanlage
- § 10 Risikobewertung für die Hafenanlage
- § 11 Plan zur Gefahrenabwehr in der Hafenanlage
- § 12 Sicherheitserklärung
- § 13 Risikobewertung für den Hafen
- § 14 Festlegung der Hafengrenzen
- § 15 Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen
- § 16 Beauftragte Person für die Gefahrenabwehr im Hafen
- § 17 Zuverlässigkeitsüberprüfungen
- § 18 Datenerhebung
- § 19 Mitwirkung, Verfahren und Benachrichtigungspflichten
- § 20 Feststellung der Zuverlässigkeit
- § 21 Zweckbindung, Nutzung, Verarbeitung, Berichtigung, Sperrung und Löschungpersonenbezogener Daten
- § 22 Ordnungswidrigkeiten
- § 23 Gebühren
- § 24 Erlass von Rechtsverordnungen
- § 25 Einschränkung von Grundrechten
- § 26 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
-
Historischer Änderungsnachweis
01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 14
GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)
-
Historischer Änderungsnachweis
16.07.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 08.07.2021
GV. NRW. S. 912
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).