Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Hafensicherheitsgesetz
HaSiG§ 26 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Hafensicherheitsgesetz vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 470), das durch Gesetz vom 9. Februar 2010 (GV. NRW. S. 135) geändert worden ist, außer Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Für die Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Der Finanzminister
Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
Der Minister
für Inneres und Kommunales
Der Minister
für Arbeit, Integration und Soziales
Der Justizminister
Der Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
zugleich für den Minister
für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
und Chef der Staatskanzlei