§ 172a (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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Wird zitiert von 25 Entscheidungen zu § 172a HGB →
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Nach Gewicht
- BGH, 03.06.2014 – II ZR 100/13Haftung des einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers-Kommanditisten wegen Zahlungen auf das debitorische Gesellschaftskonto einer insolventen GmbH & Co. KG: Anspruchsminderung durch erfolgreiche Insolvenzanfechtung der von dem Konto geleisteten ZahlungenZitiert von 18
- BGH, 27.11.2000 – II ZR 179/99Zitiert von 12
- FG Schleswig, 28.11.2007 – 2 K 30021/04
- BGH, 26.03.2007 – II ZR 310/05Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzreife: Keine Erfassung von Zahlungen mit Kreditmitteln aus einem debitorisch geführten Bankkonto durch das Zahlungsverbot KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 38
- OLG Stuttgart, 14.11.2012 – 14 U 15/12
- OLG Düsseldorf, 26.06.2003 – I-6 U 181/02
Zuletzt entschieden
- OLG Stuttgart, 14.11.2012 – 14 U 12/12Zitiert von 2
- BGH, 28.06.2012 – IX ZR 191/11Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH & Co. KG: Gleichstellung eines atypischen stillen Gesellschafters mit Gläubiger eines Gesellschafterdarlehens; Nachrang der Ansprüche des atypischen stillen GesellschaftersZitiert von 11
- LG Köln, 08.05.2012 – 21 O 300/11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 172a HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.02.2019 Ausfertigung
§ 172a geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
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