Gesetze / Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHG§ 31 Erstattung verbotener Rückzahlungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/31#abs-1 (1) Zahlungen, welche den Vorschriften des § 30 zuwider geleistet sind, müssen der Gesellschaft erstattet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/31#abs-2 (2) War der Empfänger in gutem Glauben, so kann die Erstattung nur insoweit verlangt werden, als sie zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger erforderlich ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/31#abs-3 (3) Ist die Erstattung von dem Empfänger nicht zu erlangen, so haften für den zu erstattenden Betrag, soweit er zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger erforderlich ist, die übrigen Gesellschafter nach Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Beiträge, welche von einzelnen Gesellschaftern nicht zu erlangen sind, werden nach dem bezeichneten Verhältnis auf die übrigen verteilt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/31#abs-4 (4) Zahlungen, welche auf Grund der vorstehenden Bestimmungen zu leisten sind, können den Verpflichteten nicht erlassen werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/31#abs-5 (5) Die Ansprüche der Gesellschaft verjähren in den Fällen des Absatzes 1 in zehn Jahren sowie in den Fällen des Absatzes 3 in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Tages, an welchem die Zahlung, deren Erstattung beansprucht wird, geleistet ist. In den Fällen des Absatzes 1 findet § 19 Abs. 6 Satz 2 entsprechende Anwendung.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/31#abs-6 (6) Für die in den Fällen des Absatzes 3 geleistete Erstattung einer Zahlung sind den Gesellschaftern die Geschäftsführer, welchen in betreff der geleisteten Zahlung ein Verschulden zur Last fällt, solidarisch zum Ersatz verpflichtet. Die Bestimmungen in § 43 Abs. 1 und 4 finden entsprechende Anwendung.
Wird zitiert von 423 Entscheidungen zu § 31 GmbHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Stuttgart, 24.11.2022 – 49 O 222/21
- BGH, 22.09.2003 – II ZR 229/02Zitiert von 10
- OLG Düsseldorf, 21.10.2016 – I-16 U 178/15
- BGH, 16.07.2007 – II ZR 3/04GmbH-Recht: Einordnung der Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters als schadensersatzrechtliche Innenhaftung gemäß § 826 BGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 91
- BGH, 18.06.2007 – II ZR 86/06Zitiert von 9
- OLG Köln, 11.12.2008 – 18 U 190/05
Zuletzt entschieden
- BGH, 13.11.2025 – IX ZR 127/24Insolvenzrang kapitalmarktrechtlicher Schadensersatzforderungen von AktionärenZitiert von 6
- BGH, 06.05.2025 – XI ZB 30/21Rechtsbeschwerde im Kapitalanlegermusterverfahren zu Verlusten bei der Beteiligung an Containerschiffen: Prüfung des Verkaufsprospekts hinsichtlich ausreichender Angaben zu bestehenden Chartermärkten für Containerstellplätze und deren prognostizierte EntwicklungZitiert von 3
- KG, 16.04.2025 – 2 UH 12/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 GmbHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.