Gesetze / Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHG§ 32a (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 262
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- FG Düsseldorf, 17.10.2005 – 11 K 2558/04 EZitiert von 3
- BGH, 21.07.2011 – IX ZR 185/10Insolvenzverfahren über das Vermögen einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gegründeten Kapitalgesellschaft: Anwendbarkeit der Regelungen über die Nachrangigkeit kapitalersetzender GesellschafterdarlehenZitiert von 16
- FG Düsseldorf, 28.01.2008 – 16 K 1393/07 F
- FG Köln, 30.09.2015 – 3 K 706/12Zitiert von 1
- FG Münster, 13.03.2013 – 12 K 1528/11 E
- FG Münster, 03.11.2006 – 9 K 1100/03 K,F
Zuletzt entschieden
- BGH, 16.01.2025 – IX ZR 229/23Auslegung der Europäische Insolvenzverordnung im Hinblick auf die Insolvenzanfechtung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen sowie die insolvenzrechtliche Nachrangigkeit des Rückgewährsanspruchs bei GesellschafterdarlehenZitiert von 1
- BGH, 19.09.2024 – IX ZR 173/23Insolvenzanfechtung in der Insolvenz einer GmbH: Anfechtbarkeit der von der Schuldnerin gewährten Befriedigung einer Forderung einer anderen GmbH auf Rückgewähr eines Darlehens gegenüber dem Gesellschafter der Schuldnerin bei dessen maßgeblicher Beteiligung an der Darlehen gewährenden GesellschaftZitiert von 1
- OLG Brandenburg, 18.10.2023 – 7 U 8/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 32a GmbHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 32a GmbHG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.