Gesetze / Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHG§ 44 Stellvertreter von Geschäftsführern
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
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- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 – 2 Sa 214/21Zitiert von 3
- LG Köln, 16.05.2024 – 24 O 357/22Zitiert von 1
- LAG Hamm, 23.05.2018 – 2 Ta 657/17Zitiert von 2
- LAG Hamm, 10.05.2017 – 2 Ta 497/16Zitiert von 1
- LAG Hamm, 30.07.2007 – 2 Ta 354/06Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 15.07.1998 – 12 Sa 700/98Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die für die Geschäftsführer gegebenen Vorschriften gelten auch für Stellvertreter von Geschäftsführern.