Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GewvollzVO · GV. NRW. 2021 S. 344
Verordnung über den Vollzug der Freiheitsentziehung im Polizeigewahrsam des Landes Nordrhein-Westfalen
22 Normen · Ausgangsfassung vom 19.03.2021 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Befugnisse der Bediensteten im Sinne des § 37 Absatz 4 Satz 1 desPolizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
- § 3 Verhalten gegenüber in Gewahrsam genommenen Personen
- § 4 Dokumentationspflichten
- § 5 Einlieferung
- § 6 Gewahrsamsfähigkeit
- § 7 Durchsuchung, Sicherstellung
- § 8 Arten der Unterbringung
- § 9 Verpflegung
- § 10 Aufenthalt im Freien
- § 11 Zuwendungen
- § 12 Druckschriften, Hörfunk und Fernsehen
- § 13 Postverkehr
- § 14 Besuche
- § 15 Kontakt mit Verteidigerinnen und Verteidigern
- § 16 Kontrollen
- § 17 Sicherungsmaßnahmen
- § 18 Schadensersatz
- § 19 Schwangerschaften, Krankheits- und Todesfälle
- § 20 Entlassung, Übergabe an eine andere Dienststelle oder Behörde
- § 21 Rückgabe sichergestellter Gegenstände
- § 22 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
22.10.2024 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 22. Oktober 2024 (GV. NRW. S. 703)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.