§ 14 Festsetzung des Steuermessbetrags
Stand: 10.06.2019
1Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. 2Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs, so tritt an die Stelle des Kalenderjahrs der Zeitraum der Steuerpflicht (abgekürzter Erhebungszeitraum).
Wird zitiert von 204 Entscheidungen zu § 14 GewStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 08.05.2025 – IV R 9/23(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08.05.2025 IV R 40/22 - Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften; Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags bei Beendigung einer atypisch stillen Beteiligung)Zitiert von 2
- FG Baden-Württemberg, 18.05.2017 – 1 K 3691/15Zitiert von 1
- BFH, 04.12.2014 – IV R 27/11Keine Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips bei der Feststellung der Steuerermäßigung bei Einkünften aus GewerbebetriebZitiert von 2
- FG Baden-Württemberg, 10.12.2013 – 5 K 1181/10Zitiert von 2
- BFH, 19.12.2019 – IV R 8/17Wegfall der Unternehmensidentität kann zu abgekürztem Erhebungszeitraum führen; Identität von "bisherigem" und "neuem" GewerbebetriebZitiert von 6
- VG Karlsruhe, 04.04.2022 – 1 K 4494/21
Zuletzt entschieden
- BFH, 26.02.2026 – IV R 26/23Hinzurechnung von Entgelt für DDR-WasserbezugsrechtZitiert von 1
- FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2026 – 10 K 10106/23
- BFH, 11.12.2025 – III R 38/22Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer ProjektgesellschaftZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 GewStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 14 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2338)
BGBl. 2018 I S. 2338
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.