Gesetze / Gewerbesteuergesetz

GewStG

§ 18 Entstehung der Steuer

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund49 Entscheidungen

Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen (§ 21) handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird.

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