Gesetze / Landesrecht Bayern / GebOVerm · GVBl. S. 160, BayRS 2013-2-9-F

Verordnung über die Gebühren der unteren Vermessungsbehörden

17 Normen · Ausgangsfassung vom 15.03.2006 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Gebühren nach dem Zeitaufwand
  4. § 3 Gebühren für Grenzfeststellungen und Fortführungsvermessungen (ohne Gebäudeveränderungen)
  5. § 4 Wertfaktoren
  6. § 5 Dringlichkeitszuschlag
  7. § 6 Gebühren für die Vermessung und katastertechnische Behandlung von Gebäudeveränderungen
  8. § 7 Gebühren für Katasterneuvermessungen
  9. § 8 Gebühren für Umlegungen und vereinfachte Umlegungen
  10. § 9 Gebühren in besonderen Fällen
  11. § 10 Gebühren für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
  12. § 11 Auslagen
  13. § 12 Befreiung, Erstattungsverzicht
  14. § 13 Schuldner
  15. § 14 Entstehung des Anspruchs, Fälligkeit
  16. § 15 Vorschusspflicht, Zurückbehaltungsrecht
  17. § 16 Übergangsvorschrift
  18. § 17 Inkrafttreten
  19. Schlussformel
  20. Anlage Anlage (zu § 10 Abs. 1 und 2 Satz 6) Gebührenverzeichnis (GebVz)

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    15.06.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 15. Juni 2026 (GVBl. S. 311)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.