Gesetze / Landesrecht Bayern / GebOVerm · GVBl. S. 160, BayRS 2013-2-9-F
Verordnung über die Gebühren der unteren Vermessungsbehörden
17 Normen · Ausgangsfassung vom 15.03.2006 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Gebühren nach dem Zeitaufwand
- § 3 Gebühren für Grenzfeststellungen und Fortführungsvermessungen (ohne Gebäudeveränderungen)
- § 4 Wertfaktoren
- § 5 Dringlichkeitszuschlag
- § 6 Gebühren für die Vermessung und katastertechnische Behandlung von Gebäudeveränderungen
- § 7 Gebühren für Katasterneuvermessungen
- § 8 Gebühren für Umlegungen und vereinfachte Umlegungen
- § 9 Gebühren in besonderen Fällen
- § 10 Gebühren für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- § 11 Auslagen
- § 12 Befreiung, Erstattungsverzicht
- § 13 Schuldner
- § 14 Entstehung des Anspruchs, Fälligkeit
- § 15 Vorschusspflicht, Zurückbehaltungsrecht
- § 16 Übergangsvorschrift
- § 17 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage Anlage (zu § 10 Abs. 1 und 2 Satz 6) Gebührenverzeichnis (GebVz)
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
15.06.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 15. Juni 2026 (GVBl. S. 311)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.