Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Gebühren der unteren Vermessungsbehörden
GebOVermAnlage Anlage (zu § 10 Abs. 1 und 2 Satz 6) Gebührenverzeichnis (GebVz)
Stand: 25.08.2026
Teil A:
Nutzungsrecht, Abrechnungsparameter
1.
Digitale Geobasisdaten
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, ist mit der Bereitstellung die Lizenz für ein internes Nutzungsrecht sowie ein einfaches externes Nutzungsrecht für den Lizenznehmer verbunden.
Interne Nutzung ist die Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch und die Einstellung in ein internes Informationssystem.
Einfache externe Nutzung ist die unentgeltliche Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe im Zusammenhang mit eigenen Aufgaben des Lizenznehmers ohne das Recht zum Wieder- oder Weiterverkauf oder die Unterlizenzierung an Dritte.
Für personenbezogene Daten gelten Einschränkungen.
Details werden in den Nutzungsbedingungen nach § 10 Abs. 2 der Verordnung über die Gebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) festgelegt.
Für kostenfrei bereitgestellte Daten werden offene Standardlizenzen verwendet.
Die angegebenen Basisbeträge werden in Abhängigkeit von der Informationsmenge mit dem entsprechenden Ermäßigungsfaktor nach Nr. 1.1.1 oder Nr. 1.1.2 multipliziert und die sich daraus ergebenden Teilbeträge addiert.
Sofern nicht anders angegeben, sind die Regelungen nach den Nrn. 1.2 bis 1.5 anzuwenden.
1.1
Ermäßigungsfaktor – Mengenstaffel
1.1.1
Flächengröße
Sofern Geobasisdaten flächenbezogen abgerechnet werden, ermäßigt sich der Basisbetrag nach der Flächengröße je Produkt.
Informationsmenge Landschaftsfläche [km 2 ]
Faktor
bis einschließlich
500
1,0
über
500
0,5
bis
5 000
über
5 000
0,25
bis
25 000
über
25 000
0,125
bis
50 000
über
50 000
0,0625
1.1.2
Objektanzahl
Sofern Geobasisdaten objektbezogen abgerechnet werden, ermäßigt sich der Basisbetrag nach der Objektanzahl je Produkt.
Informationsmenge Objekt [Anzahl]
Faktor
bis einschließlich
1 000
1,0
von
1 001
0,5
bis
10 000
von
10 001
0,25
bis
100 000
von
100 001
0,125
bis
1 000 000
ab
1 000 001
0,0625
1.2
Mindestbetrag
Für die Bereitstellung von Geobasisdaten nach Nr. 7 wird ein Mindestbetrag erhoben:
Bereitstellungsform
Mindestbetrag
Automatisierter Abruf über eine Online-Anwendung
20,00 € je Produkt
In allen übrigen Fällen
100,00 € je Auftrag
[Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 60 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.
1.3
Aktualisierung
Für die Bereitstellung aktualisierter Geobasisdaten nach Nr. 7 werden pro Jahr 18 % der Gebühr des Erstbezugs erhoben.
1.4
Vereinbarung zur laufenden Nutzung aktualisierter Geobasisdaten
Bei Abschluss einer Vereinbarung über Bereitstellung und Lizenzierung der Nutzung aktualisierter Geobasisdaten nach Nr. 7 mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren wird für jedes Jahr der Nutzung eine Gebühr in Höhe von 18 % der Gebühr des Erstbezugs erhoben. Die Gebühr für den Erstbezug ist damit abgegolten. Das Nutzungsrecht gilt für die Laufzeit der Vereinbarung. Das Vereinbarungsgebiet umfasst grundsätzlich mindestens das Gebiet einer Gemeinde. Die quartalsweise Bereitstellung aktualisierter Geobasisdaten in einem Standardformat, die Nutzung von verfügbaren Download-, Geodatendiensten und Anwendungsprogrammierschnittstellen für die jeweils lizenzierten Geobasisdaten sowie Rechte zur externen Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe) von Geobasidaten können ohne weitere Gebührenerhebung eingeschlossen werden.
1.5
Verbundene Unternehmen
Bei Abschluss einer mehrjährigen Vereinbarung über die Bereitstellung und Lizenzierung aktualisierter Geobasisdaten durch privatrechtliche Unternehmen (Lizenznehmer), kann diese Vereinbarung auf verbundene privatrechtliche Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. des Aktiengesetzes erweitert werden. Es werden dann Gebühren in Höhe von 200 % der durch den Lizenznehmer zu entrichtenden Beträge erhoben.
2.
Nutzung von Geodatendiensten mit direktem Zugriff auf digitale Geobasisdaten
2.1
Abruf über rasterbasierte Darstellungsdienste
Es gelten besondere Nutzungsbedingungen. Eine dauerhafte Datenspeicherung, insbesondere durch Download oder Caching ist ausgeschlossen. Es werden pro Jahr 5 % der Gebühren nach den Nrn. 1.1 und 7 für den Erstbezug der Daten des Vereinbarungsgebiets erhoben. Individuelle Vereinbarungen mit Abrechnung auf der Grundlage von Schätzungen des Nutzungsverhaltens sind für den besonderen Fall eines sehr geringen Nutzungsumfangs möglich. Die Mindestgebühren betragen 1 000,00 € pro Jahr.
[Amtl. Anm.:] Rasterbasierte Darstellungsdienste (z.B. Web Map Service) ermöglichen es, darstellbare Geodatensätze anzuzeigen, in ihnen zu navigieren, sie zu vergrößern/verkleinern, zu verschieben, Daten zu überlagern sowie Informationen aus Legenden und sonstige relevante Inhalte von Metadaten anzuzeigen.
2.2
Abruf über Downloaddienste
Es gelten die Nutzungsbedingungen für die abgerufenen Datensätze. Eine dauerhafte Datenspeicherung ist erlaubt. Es werden Gebühren nach den Nrn. 1 und 7 für den Bezug der Daten des Vereinbarungsgebiets erhoben. Individuelle Vereinbarungen mit Abrechnung auf der Grundlage von Schätzungen des Nutzungsverhaltens sind für den besonderen Fall eines sehr geringen Nutzungsumfangs möglich. Die Mindestgebühren betragen 3 000,00 € pro Jahr.
[Amtl. Anm.:] Downloaddienste (z.B. Web Feature Service, Web Coverage Service, Web Map Service mit Erlaubnis der Speicherung, Anwendungsprogrammierschnittstellen) ermöglichen es, Original-Datensätze in Raster- und Vektorformaten abzurufen.
2.3
Nutzerverwaltung
Für die Nutzerverwaltung werden je registrierten Nutzer pro Jahr 50,00 € erhoben.
3.
Mehrfertigungen
Für Mehrfertigungen von analogen Auszügen werden jeweils 30 % der Gebühren für die Erstfertigung erhoben.
4.
Bezug von kostenfreien Produkten
Werden kostenfreie Produkte nicht über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste bezogen, fallen mindestens Gebühren nach Nr. 1.2 Buchst. b an. Die Abrechnung des Zeitaufwands richtet sich nach § 2 GebOVerm.
5.
Sonstige Leistungen
Leistungen, die nicht in den Kostenvorschriften der Bayerischen Vermessungsverwaltung, beispielsweise der Verordnung über die Gebühren der unteren Vermessungsbehörden, der Kostenbekanntmachung (KBek) sowie der Gebühren- und Preisliste (GebPL) für Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung, genannt sind, werden nach Zeit- und Materialaufwand sowie nach der Bedeutung der Leistung für den Benutzer abgerechnet. Die Abrechnung des Zeitaufwands richtet sich nach § 2 GebOVerm.
Teil B:
Gebühren für Auskünfte, Auszüge und Daten aus dem Liegenschaftskataster
6.
Analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, ist mit der Bereitstellung die Lizenz für ein internes Nutzungsrecht sowie ein einfaches externes Nutzungsrecht nach Nr. 1 (Teil A) für den Lizenznehmer verbunden. Für personenbezogene Daten gelten Einschränkungen. Details werden in den Nutzungsbedingungen nach § 10 Abs. 2 GebOVerm festgelegt.
Nr.
Auszug
Gebühr
6.1
Flurkarte (auch in Kombinationsprodukten)
6.1.1
Abgabe über Kundenservice
–
bis einschließlich DIN A3
25,00 €
–
bis einschließlich DIN A1
48,00 €
6.1.2
Abruf über digitales Abrufverfahren
20,00 €
6.2
Flurstücksnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung)
6.2.1
Abgabe über Kundenservice
–
1. Flurstück
25,00 €
–
Jedes weitere Flurstück
10,00 €
6.2.2
Abruf über digitales Abrufverfahren
–
je Flurstück
10,00 €
6.3
Flurstücks- und Eigentumsnachweis
(auch mit Angaben zur Bodenschätzung)
6.3.1
Abgabe über Kundenservice
–
1. Flurstück
25,00 €
–
Jedes weitere Flurstück
10,00 €
6.3.2
Abruf über digitales Abrufverfahren
–
je Flurstück
10,00 €
6.4
Bestandsnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung)
–
je Buchungsblatt
25,00 €
6.5
Katasterauszug zur Bauvorlage
–
je Auszug mit bis zu 6 unterschiedlichen Flurkarten
bis einschließlich DIN A3
48,00 €
6.6
Auszug aus dem Fischwasserkataster
–
je Auszug
48,00 €
6.7
Bestandsnachweis für das Jagdkataster
Digitale Präsentations- oder Textausgabe
–
Erstabgabe
180,00 €
–
Aktualisierung
50,00 €
Analoge Abgabe
–
zusätzlich je Abgabe
50,00 €
6.8
Vermessungszahlen (Grenz- und Streckenmaße)
–
bis zu fünf Maßzahlen (inklusive Flurkarte bis einschließlich DIN A3)
48,00 €
–
je weitere angefangene fünf Maßzahlen
20,00 €
6.9
Vermessungsrisse
–
bis einschließlich DIN A3
25,00 €
–
bis einschließlich DIN A1
48,00 €
6.10
Planungskarte 1: 5 000 (auch in Kombinationsprodukten)
–
bis einschließlich DIN A3
25,00 €
–
bis einschließlich DIN A1
48,00 €
[Amtl. Anm.:] Auch sofern digitale Antragstellung (BayernID oder Unternehmenskonto) erfolgt.
[Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 120 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.
7.
Digitale Geobasisdaten
Nr.
Datensatz
Gebühr
7.1
ALKIS-Daten
(Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem)
7.1.1
Flurstücke
–
je Flurstück
1,80 €
–
bayernweit
970 000,00 €
7.1.2
Verwaltungsgebiete
bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste
kostenfrei
7.1.3
Tatsächliche Nutzung (TN)
bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste
kostenfrei
7.1.4
Bodenschätzung (BoSch)
–
je Objekt
0,60 €
–
bayernweit
95 000,00 €
7.1.5
Angaben zum Eigentum
–
je Buchungsblatt
1,80 €
–
bayernweit
600 000,00 €
7.1.6
ALKIS-Komplettabgabe
7.1.6.1
ohne Angaben zum Eigentum
–
je Flurstück
2,90 €
–
bayernweit
1 350 000,00 €
7.1.6.2
mit Angaben zum Eigentum
–
je Flurstück
3,90 €
–
bayernweit
1 700 000,00 €
7.1.7
Jagdbare Flurstücke für das Jagdkataster
(Nur in Verbindung mit Nr. 6.7, Format Shapefile) für das Gebiet einer Jagdgenossenschaft, pauschal je Datenabgabe
60,00 €
7.1.8
ALKIS-Auszüge als digitale Textausgaben
7.1.8.1
Eigentumssachdaten
–
je Flurstück
1,20 €
7.1.8.2
Punktkoordinaten (u.a. von Grenzpunkten und Katasterfestpunkten)
–
je Objekt
0,15 €
7.2
Hauskoordinaten
–
je Objekt
0,15 €
–
bayernweit
27 000,00 €
7.3
Flurstückskoordinaten
–
je Objekt
0,15 €
–
bayernweit
35 000,00 €
7.4
Hausumringe
bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste
kostenfrei
7.5
Dreidimensionales Gebäudemodell
bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste
kostenfrei
7.6
Digitaler Auszug aus dem Fischwasserkataster
–
je Fischereirechtsfläche
10,00 €
7.7
ALKIS-Rasterdaten
7.7.1
Parzellarkarte
bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste
kostenfrei
7.7.2
Flurkarte
–
je km 2
20,00 €
–
bayernweit
220 000,00 €
7.7.3
Planungskarte 1: 5 000
–
je km 2
10,00 €
–
bayernweit
110 000,00 €
7.7.4
Bodenschätzung
Nutzung nur über Darstellungsdienst
–
bayernweit
33 000,00 €
7.8
Flurstücksinformationen Bayern (FS-BY)
Es gelten besondere Nutzungsbedingungen.
Keine Anwendung der Nrn. 1.3 und 1.4.
–
bayernweit, pro Jahr
56 000,00 €
7.9
Landnutzung
Bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste
kostenfrei
[Amtl. Anm.:] zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz
[Amtl. Anm.:] Bei Offline-Bereitstellung gemäß Nr. 1.2 Buchst. b zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz
8.
Online-Anwendungen
Nr.
Produkt
Gebühr
8.1
BayernAtlas-plus
Es gelten besondere Nutzungsbedingungen.
–
pro angefangenem Kalendermonat
40,00 €
8.2
Ortssuchdienst
Es gelten besondere Nutzungsbedingungen.
–
bayernweit, pro Jahr
1 500,00 €
8.3
Flurstückssuchdienst
Ohne Übermittlung der Flurstücksgeometrie.
Es gelten besondere Nutzungsbedingungen.
–
bayernweit, pro Jahr
3 000,00 €
[Amtl. Anm.:] zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz
9.
Mündliche und schriftliche Auskünfte, Kopien und amtliche Beglaubigung
Nr.
Produkt/Leistung
Gebühr
9.1
Einsicht in Unterlagen des Liegenschaftskatasters und mündliche Auskünfte daraus
–
bis 15 Minuten
kostenfrei
9.2
Schriftliche Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster und amtliche Bescheinigungen
100,00 €
–
Auskunft über die Lage eines Gebäudes in Bezug auf die Grundstücksgrenze (ohne Katastervermessung im Außendienst)
–
Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder für den Vollzug des § 1026 BGB
–
Amtlicher Katasterauszug nach § 7 Abs. 2 Satz 2 der Grundbuchordnung
–
Weitere Auskünfte und Bescheinigungen
9.3
Fertigung digitaler oder analoger Kopien von Dokumenten des Liegenschaftskatasters
– je 10 Seiten, bis DIN A3
25 €
9.4
Amtliche Beglaubigung von Dokumenten des Liegenschaftskatasters
– je Dokument, zusätzlich zur Gebühr nach den Nrn. 6 und 9
15 €
[Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 15 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.
[Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 60 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.
[Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 30 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.