Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Gebühren der unteren Vermessungsbehörden

GebOVerm

Anlage Anlage (zu § 10 Abs. 1 und 2 Satz 6) Gebührenverzeichnis (GebVz)

Stand: 25.08.2026

Bayern

Teil A:

Nutzungsrecht, Abrechnungsparameter

1.

Digitale Geobasisdaten

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, ist mit der Bereitstellung die Lizenz für ein internes Nutzungsrecht sowie ein einfaches externes Nutzungsrecht für den Lizenznehmer verbunden.

Interne Nutzung ist die Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch und die Einstellung in ein internes Informationssystem.

Einfache externe Nutzung ist die unentgeltliche Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe im Zusammenhang mit eigenen Aufgaben des Lizenznehmers ohne das Recht zum Wieder- oder Weiterverkauf oder die Unterlizenzierung an Dritte.

Für personenbezogene Daten gelten Einschränkungen.

Details werden in den Nutzungsbedingungen nach § 10 Abs. 2 der Verordnung über die Gebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) festgelegt.

Für kostenfrei bereitgestellte Daten werden offene Standardlizenzen verwendet.

Die angegebenen Basisbeträge werden in Abhängigkeit von der Informationsmenge mit dem entsprechenden Ermäßigungsfaktor nach Nr. 1.1.1 oder Nr. 1.1.2 multipliziert und die sich daraus ergebenden Teilbeträge addiert.

Sofern nicht anders angegeben, sind die Regelungen nach den Nrn. 1.2 bis 1.5 anzuwenden.

1.1

Ermäßigungsfaktor – Mengenstaffel

1.1.1

Flächengröße

Sofern Geobasisdaten flächenbezogen abgerechnet werden, ermäßigt sich der Basisbetrag nach der Flächengröße je Produkt.

Informationsmenge Landschaftsfläche [km 2 ]

Faktor

bis einschließlich

500

1,0

über

500

0,5

bis

5 000

über

5 000

0,25

bis

25 000

über

25 000

0,125

bis

50 000

über

50 000

0,0625

1.1.2

Objektanzahl

Sofern Geobasisdaten objektbezogen abgerechnet werden, ermäßigt sich der Basisbetrag nach der Objektanzahl je Produkt.

Informationsmenge Objekt [Anzahl]

Faktor

bis einschließlich

1 000

1,0

von

1 001

0,5

bis

10 000

von

10 001

0,25

bis

100 000

von

100 001

0,125

bis

1 000 000

ab

1 000 001

0,0625

1.2

Mindestbetrag

Für die Bereitstellung von Geobasisdaten nach Nr. 7 wird ein Mindestbetrag erhoben:

Bereitstellungsform

Mindestbetrag

Automatisierter Abruf über eine Online-Anwendung

20,00 € je Produkt

In allen übrigen Fällen

100,00 € je Auftrag

[Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 60 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.

1.3

Aktualisierung

Für die Bereitstellung aktualisierter Geobasisdaten nach Nr. 7 werden pro Jahr 18 % der Gebühr des Erstbezugs erhoben.

1.4

Vereinbarung zur laufenden Nutzung aktualisierter Geobasisdaten

Bei Abschluss einer Vereinbarung über Bereitstellung und Lizenzierung der Nutzung aktualisierter Geobasisdaten nach Nr. 7 mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren wird für jedes Jahr der Nutzung eine Gebühr in Höhe von 18 % der Gebühr des Erstbezugs erhoben. Die Gebühr für den Erstbezug ist damit abgegolten. Das Nutzungsrecht gilt für die Laufzeit der Vereinbarung. Das Vereinbarungsgebiet umfasst grundsätzlich mindestens das Gebiet einer Gemeinde. Die quartalsweise Bereitstellung aktualisierter Geobasisdaten in einem Standardformat, die Nutzung von verfügbaren Download-, Geodatendiensten und Anwendungsprogrammierschnittstellen für die jeweils lizenzierten Geobasisdaten sowie Rechte zur externen Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe) von Geobasidaten können ohne weitere Gebührenerhebung eingeschlossen werden.

1.5

Verbundene Unternehmen

Bei Abschluss einer mehrjährigen Vereinbarung über die Bereitstellung und Lizenzierung aktualisierter Geobasisdaten durch privatrechtliche Unternehmen (Lizenznehmer), kann diese Vereinbarung auf verbundene privatrechtliche Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. des Aktiengesetzes erweitert werden. Es werden dann Gebühren in Höhe von 200 % der durch den Lizenznehmer zu entrichtenden Beträge erhoben.

2.

Nutzung von Geodatendiensten mit direktem Zugriff auf digitale Geobasisdaten

2.1

Abruf über rasterbasierte Darstellungsdienste

Es gelten besondere Nutzungsbedingungen. Eine dauerhafte Datenspeicherung, insbesondere durch Download oder Caching ist ausgeschlossen. Es werden pro Jahr 5 % der Gebühren nach den Nrn. 1.1 und 7 für den Erstbezug der Daten des Vereinbarungsgebiets erhoben. Individuelle Vereinbarungen mit Abrechnung auf der Grundlage von Schätzungen des Nutzungsverhaltens sind für den besonderen Fall eines sehr geringen Nutzungsumfangs möglich. Die Mindestgebühren betragen 1 000,00 € pro Jahr.

[Amtl. Anm.:] Rasterbasierte Darstellungsdienste (z.B. Web Map Service) ermöglichen es, darstellbare Geodatensätze anzuzeigen, in ihnen zu navigieren, sie zu vergrößern/verkleinern, zu verschieben, Daten zu überlagern sowie Informationen aus Legenden und sonstige relevante Inhalte von Metadaten anzuzeigen.

2.2

Abruf über Downloaddienste

Es gelten die Nutzungsbedingungen für die abgerufenen Datensätze. Eine dauerhafte Datenspeicherung ist erlaubt. Es werden Gebühren nach den Nrn. 1 und 7 für den Bezug der Daten des Vereinbarungsgebiets erhoben. Individuelle Vereinbarungen mit Abrechnung auf der Grundlage von Schätzungen des Nutzungsverhaltens sind für den besonderen Fall eines sehr geringen Nutzungsumfangs möglich. Die Mindestgebühren betragen 3 000,00 € pro Jahr.

[Amtl. Anm.:] Downloaddienste (z.B. Web Feature Service, Web Coverage Service, Web Map Service mit Erlaubnis der Speicherung, Anwendungsprogrammierschnittstellen) ermöglichen es, Original-Datensätze in Raster- und Vektorformaten abzurufen.

2.3

Nutzerverwaltung

Für die Nutzerverwaltung werden je registrierten Nutzer pro Jahr 50,00 € erhoben.

3.

Mehrfertigungen

Für Mehrfertigungen von analogen Auszügen werden jeweils 30 % der Gebühren für die Erstfertigung erhoben.

4.

Bezug von kostenfreien Produkten

Werden kostenfreie Produkte nicht über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste bezogen, fallen mindestens Gebühren nach Nr. 1.2 Buchst. b an. Die Abrechnung des Zeitaufwands richtet sich nach § 2 GebOVerm.

5.

Sonstige Leistungen

Leistungen, die nicht in den Kostenvorschriften der Bayerischen Vermessungsverwaltung, beispielsweise der Verordnung über die Gebühren der unteren Vermessungsbehörden, der Kostenbekanntmachung (KBek) sowie der Gebühren- und Preisliste (GebPL) für Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung, genannt sind, werden nach Zeit- und Materialaufwand sowie nach der Bedeutung der Leistung für den Benutzer abgerechnet. Die Abrechnung des Zeitaufwands richtet sich nach § 2 GebOVerm.

Teil B:

Gebühren für Auskünfte, Auszüge und Daten aus dem Liegenschaftskataster

6.

Analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, ist mit der Bereitstellung die Lizenz für ein internes Nutzungsrecht sowie ein einfaches externes Nutzungsrecht nach Nr. 1 (Teil A) für den Lizenznehmer verbunden. Für personenbezogene Daten gelten Einschränkungen. Details werden in den Nutzungsbedingungen nach § 10 Abs. 2 GebOVerm festgelegt.

Nr.

Auszug

Gebühr

6.1

Flurkarte (auch in Kombinationsprodukten)

6.1.1

Abgabe über Kundenservice

bis einschließlich DIN A3

25,00 €

bis einschließlich DIN A1

48,00 €

6.1.2

Abruf über digitales Abrufverfahren

20,00 €

6.2

Flurstücksnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung)

6.2.1

Abgabe über Kundenservice

1. Flurstück

25,00 €

Jedes weitere Flurstück

10,00 €

6.2.2

Abruf über digitales Abrufverfahren

je Flurstück

10,00 €

6.3

Flurstücks- und Eigentumsnachweis

(auch mit Angaben zur Bodenschätzung)

6.3.1

Abgabe über Kundenservice

1. Flurstück

25,00 €

Jedes weitere Flurstück

10,00 €

6.3.2

Abruf über digitales Abrufverfahren

je Flurstück

10,00 €

6.4

Bestandsnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung)

je Buchungsblatt

25,00 €

6.5

Katasterauszug zur Bauvorlage

je Auszug mit bis zu 6 unterschiedlichen Flurkarten

bis einschließlich DIN A3

48,00 €

6.6

Auszug aus dem Fischwasserkataster

je Auszug

48,00 €

6.7

Bestandsnachweis für das Jagdkataster

Digitale Präsentations- oder Textausgabe

Erstabgabe

180,00 €

Aktualisierung

50,00 €

Analoge Abgabe

zusätzlich je Abgabe

50,00 €

6.8

Vermessungszahlen (Grenz- und Streckenmaße)

bis zu fünf Maßzahlen (inklusive Flurkarte bis einschließlich DIN A3)

48,00 €

je weitere angefangene fünf Maßzahlen

20,00 €

6.9

Vermessungsrisse

bis einschließlich DIN A3

25,00 €

bis einschließlich DIN A1

48,00 €

6.10

Planungskarte 1: 5 000 (auch in Kombinationsprodukten)

bis einschließlich DIN A3

25,00 €

bis einschließlich DIN A1

48,00 €

[Amtl. Anm.:] Auch sofern digitale Antragstellung (BayernID oder Unternehmenskonto) erfolgt.

[Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 120 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.

7.

Digitale Geobasisdaten

Nr.

Datensatz

Gebühr

7.1

ALKIS-Daten

(Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem)

7.1.1

Flurstücke

je Flurstück

1,80 €

bayernweit

970 000,00 €

7.1.2

Verwaltungsgebiete

bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste

kostenfrei

7.1.3

Tatsächliche Nutzung (TN)

bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste

kostenfrei

7.1.4

Bodenschätzung (BoSch)

je Objekt

0,60 €

bayernweit

95 000,00 €

7.1.5

Angaben zum Eigentum

je Buchungsblatt

1,80 €

bayernweit

600 000,00 €

7.1.6

ALKIS-Komplettabgabe

7.1.6.1

ohne Angaben zum Eigentum

je Flurstück

2,90 €

bayernweit

1 350 000,00 €

7.1.6.2

mit Angaben zum Eigentum

je Flurstück

3,90 €

bayernweit

1 700 000,00 €

7.1.7

Jagdbare Flurstücke für das Jagdkataster

(Nur in Verbindung mit Nr. 6.7, Format Shapefile) für das Gebiet einer Jagdgenossenschaft, pauschal je Datenabgabe

60,00 €

7.1.8

ALKIS-Auszüge als digitale Textausgaben

7.1.8.1

Eigentumssachdaten

je Flurstück

1,20 €

7.1.8.2

Punktkoordinaten (u.a. von Grenzpunkten und Katasterfestpunkten)

je Objekt

0,15 €

7.2

Hauskoordinaten

je Objekt

0,15 €

bayernweit

27 000,00 €

7.3

Flurstückskoordinaten

je Objekt

0,15 €

bayernweit

35 000,00 €

7.4

Hausumringe

bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste

kostenfrei

7.5

Dreidimensionales Gebäudemodell

bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste

kostenfrei

7.6

Digitaler Auszug aus dem Fischwasserkataster

je Fischereirechtsfläche

10,00 €

7.7

ALKIS-Rasterdaten

7.7.1

Parzellarkarte

bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste

kostenfrei

7.7.2

Flurkarte

je km 2

20,00 €

bayernweit

220 000,00 €

7.7.3

Planungskarte 1: 5 000

je km 2

10,00 €

bayernweit

110 000,00 €

7.7.4

Bodenschätzung

Nutzung nur über Darstellungsdienst

bayernweit

33 000,00 €

7.8

Flurstücksinformationen Bayern (FS-BY)

Es gelten besondere Nutzungsbedingungen.

Keine Anwendung der Nrn. 1.3 und 1.4.

bayernweit, pro Jahr

56 000,00 €

7.9

Landnutzung

Bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste

kostenfrei

[Amtl. Anm.:] zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz

[Amtl. Anm.:] Bei Offline-Bereitstellung gemäß Nr. 1.2 Buchst. b zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz

8.

Online-Anwendungen

Nr.

Produkt

Gebühr

8.1

BayernAtlas-plus

Es gelten besondere Nutzungsbedingungen.

pro angefangenem Kalendermonat

40,00 €

8.2

Ortssuchdienst

Es gelten besondere Nutzungsbedingungen.

bayernweit, pro Jahr

1 500,00 €

8.3

Flurstückssuchdienst

Ohne Übermittlung der Flurstücksgeometrie.

Es gelten besondere Nutzungsbedingungen.

bayernweit, pro Jahr

3 000,00 €

[Amtl. Anm.:] zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz

9.

Mündliche und schriftliche Auskünfte, Kopien und amtliche Beglaubigung

Nr.

Produkt/Leistung

Gebühr

9.1

Einsicht in Unterlagen des Liegenschaftskatasters und mündliche Auskünfte daraus

bis 15 Minuten

kostenfrei

9.2

Schriftliche Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster und amtliche Bescheinigungen

100,00 €

Auskunft über die Lage eines Gebäudes in Bezug auf die Grundstücksgrenze (ohne Katastervermessung im Außendienst)

Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder für den Vollzug des § 1026 BGB

Amtlicher Katasterauszug nach § 7 Abs. 2 Satz 2 der Grundbuchordnung

Weitere Auskünfte und Bescheinigungen

9.3

Fertigung digitaler oder analoger Kopien von Dokumenten des Liegenschaftskatasters

– je 10 Seiten, bis DIN A3

25 €

9.4

Amtliche Beglaubigung von Dokumenten des Liegenschaftskatasters

– je Dokument, zusätzlich zur Gebühr nach den Nrn. 6 und 9

15 €

[Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 15 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.

[Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 60 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.

[Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 30 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.

§ 17