Gesetze / Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

GWB

§ 174 Beteiligte am Beschwerdeverfahren

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

VergaberechtBund6 Entscheidungen

An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten.

Fachanwälte für Vergaberecht finden

←§ 173 →§ 175