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§ 174 GWB — Beteiligte am Beschwerdeverfahren

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten.