Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 46
Stand: 01.07.2021
Wird zitiert von 6
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BGH, 09.11.1982 – 5 StR 342/82Zitiert von 1
- BGH, 25.10.2006 – 2 StR 104/06Zitiert von 6
- BGH, 22.10.1975 – 2 StR 215/75Zitiert von 2
- BGH, 22.10.1985 – 5 StR 325/85
- BGH, 02.06.1981 – 5 StR 175/81Zitiert von 3
- BGH, 28.10.1975 – 1 StR 446/75
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wird bei einem Amtsgericht während des Geschäftsjahres ein weiteres Schöffengericht gebildet, so werden für dessen ordentliche Sitzungen die benötigten Hauptschöffen gemäß § 45 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3, 4 aus der Ersatzschöffenliste ausgelost. Die ausgelosten Schöffen werden in der Ersatzschöffenliste gestrichen.