Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 10
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 07.04.2025 – 17 A 1599/23.AZitiert von 1
- OLG Brandenburg, 11.03.2026 – 4 U 116/25
- VG Wiesbaden, 08.11.2012 – 3 L 1139/12.WIZitiert von 1
- BVerfG, 14.01.2020 – 2 BvR 1333/17Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß - Eingriff in Religionsfreiheit (Art 4 Abs 1 GG) und Ausbildungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) gerechtfertigt - normatives Spannungsverhältnis zwischen Glaubensfreiheit der Betroffenen einerseits und kollidierenden Rechtsgütern (weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates, Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, negative Religionsfreiheit Dritter) - Sondervotum zur Begründung und zum Ergebnis: Kopftuchverbot insb nicht verhältnismäßigZitiert von 55
- BVerwG, 12.11.2020 – 2 C 5/19Fortsetzungsfeststellungsklage bei Kopftuchverbot für RechtsreferendarinZitiert von 106
- BVerwG, 17.03.2014 – 2 B 45/13Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare; Rückforderung; BruttoprinzipZitiert von 30
Zuletzt entschieden
- VG Gießen, 25.11.2022 – 5 K 3897/21.GIZitiert von 3
- VG Frankfurt am Main, 12.04.2017 – 9 L 1298/17.FZitiert von 1
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 – 1 L 5/14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Unter Aufsicht des Richters können Referendare Rechtshilfeersuchen erledigen und außer in Strafsachen Verfahrensbeteiligte anhören, Beweise erheben und die mündliche Verhandlung leiten. Referendare sind nicht befugt, eine Beeidigung anzuordnen oder einen Eid abzunehmen.