Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 142
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
Nach Gewicht
- BGH, 29.11.2011 – 3 StR 281/11Befugnisse des Amtsanwalts: Wahrnehmung der Rechte der Staatsanwaltschaft durch einen Amtsanwalt vor dem LandgerichtZitiert von 1
- BVerfG, 14.01.2020 – 2 BvR 1333/17Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß - Eingriff in Religionsfreiheit (Art 4 Abs 1 GG) und Ausbildungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) gerechtfertigt - normatives Spannungsverhältnis zwischen Glaubensfreiheit der Betroffenen einerseits und kollidierenden Rechtsgütern (weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates, Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, negative Religionsfreiheit Dritter) - Sondervotum zur Begründung und zum Ergebnis: Kopftuchverbot insb nicht verhältnismäßigZitiert von 55
- BVerfG, 18.06.1997 – 2 BvR 483/95Rechtsschutz verurteilter ausländischer Strafgefangener hinsichtlich der von ihnen gewünschten Überstellung zur Strafvollstreckung in ihr HeimatlandZitiert von 13
- BGH, 06.07.2016 – 4 StR 253/16Strafverfahren: Anforderungen an die Zustellung eines Strafurteils an die StaatsanwaltschaftZitiert von 1
- BGH, 08.03.2016 – 2 ARs 4/16Gerichtsstand in Strafsachen: Gerichtsstandsbestimmung durch den Bundesgerichtshof bei einer Strafanzeige wegen Kindesentziehung bei in Florida lebendem Täter mangels Gerichtsstand in der Bundesrepublik DeutschlandZitiert von 1
- BGH, 17.03.2015 – 2 StR 281/14Vorteilsannahme und Abgeordnetenbestechung: Abgrenzung der Dienstausübung von einer Privathandlung; Beachtlichkeit des inneren Vorbehalts des Mandatsträgers bei Abschluss der UnrechtsvereinbarungZitiert von 10
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 08.02.2021 – 1 RBs 2, 4-5/21
- OLG Bremen, 18.05.2020 – 1 Ws 49/20
- VG Berlin, 24.10.2019 – 2 K 124.18Zitiert von 2
17 Entscheidungen zu § 142 GVG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 142 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/142#abs-1 (1) Das Amt der Staatsanwaltschaft wird ausgeübt:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/142#abs-2 (2) Die Zuständigkeit der Amtsanwälte erstreckt sich nicht auf das amtsrichterliche Verfahren zur Vorbereitung der öffentlichen Klage in den Strafsachen, die zur Zuständigkeit anderer Gerichte als der Amtsgerichte gehören.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/142#abs-3 (3) Referendaren kann die Wahrnehmung der Aufgaben eines Amtsanwalts und im Einzelfall die Wahrnehmung der Aufgaben eines Staatsanwalts unter dessen Aufsicht übertragen werden.