Gesetze / Gerichts- und Notarkostengesetz
GNotKG§ 76 Bestimmte Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht
Stand: 10.06.2019
Geschäftswert ist
Wird zitiert von 29 Entscheidungen zu § 76 GNotKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Celle, 28.06.2023 – 7 W 24/23 (L)
- BGH, 09.05.2025 – BLw 2/24Genehmigungspflicht beim Verkauf von Erbanteilen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
- BGH, 28.04.2017 – BLw 2/16Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Mitteilung über Vorkaufsrechtsausübung als Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung und deren Überprüfung im Einwendungsverfahren; beschränkte Prüfungskompetenz der Landwirtschaftsgerichte im Einwendungsverfahren
- OLG Köln, 27.05.2025 – 23 W 2/25
- OLG Celle, 10.02.2025 – 7 W 14/24
- OLG Brandenburg, 10.08.2023 – 16 WLw 4/20
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 03.07.2023 – 20 WLw 1/23Zitiert von 1
- OLG München, 08.05.2023 – W XV 5/22 Lw
- OLG Celle, 02.05.2023 – 7 W 14/23 (L)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 76 GNotKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 76 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2573)
BGBl. 2018 I S. 2573
BGBl. 2018 I S. 2573 Gesetzgebungsmaterialien
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