Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 45b
Stand: 10.06.2019
Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu Art 45b GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 22.03.2022 – 2 BvE 2/20Wahl eines Vizepräsidenten des Bundestages – VorschlagsrechtZitiert von 17
- BVerfG, 20.09.2016 – 2 BvE 5/15Keine Parteifähigkeit der G 10-Kommission im OrganstreitZitiert von 7
- BVerfG, 03.05.2016 – 2 BvE 4/14Minderheiten- und Oppositionsrechte im BundestagZitiert von 19
- BVerfG, 04.05.2010 – 2 BvE 5/07Einsatz der Bundeswehr im Rahmen des G 8-Gipfels in Heiligendamm - zum Kompetenzschützenden Charakter des Art. 87a Abs. 2 GGZitiert von 16
- BVerfG, 12.07.1994 – 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93, 2 BvE 7/93, 2 BvE 8/93 · Out-of-Area-EinsätzeZitiert von 41
- BVerwG, 24.02.2022 – 1 WB 17/21Rechtsschutz gegen dienstliche Maßnahme; Einwirkung der Bundesministerin der VerteidigungZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- Niedersächsischer Staatsgerichtshof, 02.05.2024 – StGH 1/23
- VG Berlin, 09.05.2017 – 26 L 146.17
- VG Berlin, 09.05.2017 – 26 L 147.17Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 45b GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 45b geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.