Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 45
Stand: 10.06.2019
Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Er kann ihn ermächtigen, die Rechte des Bundestages gemäß Artikel 23 gegenüber der Bundesregierung wahrzunehmen. Er kann ihn auch ermächtigen, die Rechte wahrzunehmen, die dem Bundestag in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu Art 45 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 30.06.2009 – 2 BvE 2/08 · LissabonZitiert von 108
- BVerfG, 28.02.2012 – 2 BvE 8/11Übertragung von Beteiligungsrechten des Deutschen Bundestages auf ein Sondergremium (Stabilisierungsmechanismusgesetz i. d. F. vom 9. Oktober 2011)Zitiert von 36
- BVerfG, 27.10.2011 – 2 BvE 8/11Übertragung von Beteiligungsrechten des Deutschen Bundestages auf ein Sondergremium (Stabilisierungsmechanismusgesetz i.d.F. vom 9. Oktober 2011); hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- BVerfG, 22.09.2009 – 2 BvR 2136/09
- BVerfG, 26.10.2022 – 2 BvE 3/15, 2 BvE 7/15 · EUNAVFOR MEDZitiert von 3
- BVerfG, 19.06.2012 – 2 BvE 4/11Begriff der Angelegenheiten der Europäischen Union im Sinne von Art. 23 Abs. 2 GG; Umfang und Reichweite der Unterrichtungspflicht nach Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GGZitiert von 16
Zuletzt entschieden
- VG Münster, 15.12.2022 – 4 L 422/22Zitiert von 1
- VG Münster, 15.12.2022 – 4L422/22
- LG Hamburg, 20.10.2016 – 627 KLs 12/16 jug.
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 45 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 45 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.