Gesetze / Fernunterrichtsschutzgesetz
FernUSG§ 12 Zulassung von Fernlehrgängen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FernUSG/12#abs-1 (1) Fernlehrgänge bedürfen der Zulassung. Das gleiche gilt für wesentliche Änderungen zugelassener Fernlehrgänge. Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, die nach Inhalt und Ziel ausschließlich der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung dienen. Der Vertrieb von Fernlehrgängen nach Satz 3 ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FernUSG/12#abs-2 (2) Die Zulassung eines Fernlehrgangs ist außer in den in § 13 Abs. 1 genannten Fällen insbesondere zu versagen, wenn
Das Landesrecht kann weitere Versagungsgründe vorsehen und die näheren Einzelheiten über Inhalt und Umfang der Versagungsgründe nach Satz 1 bestimmen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FernUSG/12#abs-3 (3) Ein Fernlehrgang, dessen Lehrmaterial noch nicht vollständig vorliegt, soll vorläufig zugelassen werden, wenn
Die vorläufige Zulassung wird unter der Bedingung erteilt, dass das restliche Fernlehrmaterial innerhalb zu bestimmender Fristen vorgelegt wird; die Fristen sind so zu bestimmen, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Fernlehrgangs gewährleistet ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FernUSG/12#abs-4 (4) Die Zulassung kann befristet, unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden, die dem Schutz des Teilnehmers und der ordnungsgemäßen Durchführung dieses Gesetzes durch die zuständige Behörde dienen. Nachträgliche Auflagen sind zulässig. Änderungen der tatsächlichen Umstände, die für die Zulassung maßgebend sind, hat der Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
Wird zitiert von 48 Entscheidungen zu § 12 FernUSG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 – 2 A 10419/15
- OLG Köln, 24.11.2006 – 81 Ss-OWi 71/06 - 210 B -
- BGH, 05.02.2026 – III ZR 74/25Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes auf Unternehmer; verfassungsrechtliche Prüfung des Zulassungserfordernisses und der Nichtigkeitsfolge - FernunterrichtsschutzgesetzZitiert von 6
- LG Aachen, 28.11.2025 – 9 O 200/25
- LG Berlin, 15.02.2022 – 102 O 42/21Zitiert von 3
- OLG Dresden, 30.04.2025 – 12 U 1547/24Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 30.07.2026 – 19 U 242/25Fernunterrichtsschutzgesetz: Nichtigkeit eines Vertrages gemäß § 7 Abs. 1 FernUSG wegen fehlender Zulassung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 21.07.2026 – 19 U 18/26Fernunterrichtsschutzgesetz: Nichtigkeit eines Coaching-Vertrags wegen fehlender Zulassung bei überwiegend asynchroner Wissensvermittlung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BayObLG, 20.07.2026 – 102 AR 102/26 eÖrtliche Zuständigkeit: Objektive Willkür eines Verweisungsbeschlusses wegen Nichtberücksichtigung gefestigter BGH-Rechtsprechung zum Fernunterrichtsschutzgesetz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 FernUSG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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02.11.2011 Ausfertigung
§ 12 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. November 2011 (BGBl. I 2170)
BGBl. 2011 I S. 2170
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.