Gesetze / Fernunterrichtsschutzgesetz
FernUSG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FernUSG/1#abs-1 (1) Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der
1.
der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und
2.
der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FernUSG/1#abs-2 (2) Dieses Gesetz findet auch auf unentgeltlichen Fernunterricht Anwendung, soweit dies ausdrücklich vorgesehen ist.
Wird zitiert von 52 Entscheidungen zu § 1 FernUSG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 05.02.2026 – III ZR 137/25Räumliche Trennung beim Online-Coaching; teleologische Reduktion des Fernunterrichtsbegriffs - Fernunterrichtsvertrag, Online-UnterrichtZitiert von 7
- BGH, 12.06.2025 – III ZR 109/24Fernunterricht: Fristlose Kündigung eines Vertrages über ein Online-Coaching-Programm "Business-Mentoring-Programm"; Nichtigkeit des Vertrags wegen fehlender Zulassung des AnbietersZitiert von 21
- OLG Dresden, 30.04.2025 – 12 U 1547/24Zitiert von 2
- AG Traunstein, 20.06.2024 – 319 C 42/24Zitiert von 1
- LG Aachen, 28.11.2025 – 9 O 200/25
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 – 2 A 10419/15
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 30.07.2026 – 19 U 242/25Fernunterrichtsschutzgesetz: Nichtigkeit eines Vertrages gemäß § 7 Abs. 1 FernUSG wegen fehlender Zulassung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 21.07.2026 – 19 U 18/26Fernunterrichtsschutzgesetz: Nichtigkeit eines Coaching-Vertrags wegen fehlender Zulassung bei überwiegend asynchroner Wissensvermittlung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BayObLG, 20.07.2026 – 102 AR 102/26 eÖrtliche Zuständigkeit: Objektive Willkür eines Verweisungsbeschlusses wegen Nichtberücksichtigung gefestigter BGH-Rechtsprechung zum Fernunterrichtsschutzgesetz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 FernUSG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.