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Artikel 1 · BT-Drs. 17/6208 · S. 9

Zu Artikel 1 (§ 12 Absatz 1 Satz 4 – neu – FernUSG)

Zu Artikel 1 (§ 12 Absatz 1 Satz 4 – neu – FernUSG)
Artikel 1 ist wie folgt zu fassen:
,Artikel 1
Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes
Das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht
in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Dezember 2000
(BGBl. I S. 1670), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 1 des
Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2355) geändert wor-
den ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 12 Absatz 1 wird folgender Satz 4 angefügt:
„Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, die von
staatlichen oder nach dem jeweiligen Landesrecht staat-
lich anerkannten Hochschulen angeboten werden.“
2. Nach § 12 wird folgender § 12 a eingefügt:
„§ 12a
Einheitliche Stelle, Genehmigungsfiktion
(1) Die Verfahren nach § 12 Absatz 1 können über eine
einheitliche Stelle abgewickelt werden.
(2) Hat die zuständige Behörde nicht innerhalb einer
Frist von drei Monaten entschieden, gilt die Zulassung
als erteilt.“ ‘
B e g r ü n d u n g
Zu Nummer 1
Soweit staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen
privatrechtliche Verträge zur Teilnahme an Fernlehrgän-
gen schließen, unterliegen diese, wie auch von der Recht-
sprechung festgestellt (vgl. etwa Beschluss des Oberlan-
desgerichts Köln vom 24. November 2006 – 81 Ss-OWi
71/06 – 2010 B) dem Anwendungsbereich des Fernunter-
richtsschutzgesetzes.
Aufgrund landesrechtlicher Regelungen in den Landes-
hochschulgesetzen unterliegt die Zulassung solcher Stu-
dienangebote bereits einer umfassenden staatlichen Kon-
trolle, die in den einzelnen Ländern unterschiedlich
ausgestaltet ist und von der Erteilung des staatlichen Ein-
vernehmens bzw. der staatlichen Anerkennung bis zur
verpflichtenden Überprüfung im Rahmen der Akkreditie-
rung von Studiengängen bzw. der institutionellen Akkre-
ditierung durch den Wissenschaftsrat für nichtstaatl

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.086 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6208, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 10.725–14.811 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.14) +D1D2D3 · Prüfwert 29db4970638d2656….

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