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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2011, S. 2170

BGBl. 2011 I S. 2170 · 2.317 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

Textauszug (durchsuchbar)

BGBl. 2011, Seite 2170 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 2170




                                 Gesetz
     zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Gesetz
 zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz)*)
                                            Vom 2. November 2011


               Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

                                                      Artikel 1
                              Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes
               Im Fernunterrichtsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
            4. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1670), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 1 des
            Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2355) geändert worden ist, wird nach
            § 12 folgender § 12a eingefügt:

                                                       „§ 12a
                                   Einheitliche Stelle, Genehmigungsfiktion
              (1) Die Verfahren nach § 12 Absatz 1 können über eine einheitliche Stelle
            abgewickelt werden.
              (2) Hat die zuständige Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten
            entschieden, gilt die Zulassung als erteilt.“

                                                      Artikel 2
                                                   Inkrafttreten
               Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



               Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
               Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-
            blatt zu verkünden.


               Berlin, den 2. November 2011

                                          Der Bundespräsident
                                             Christian Wulff

                                          Die Bundeskanzlerin
                                            Dr. A n g e l a M e r k e l

                                         Die Bundesministerin
                                      für Bildung und Forschung
                                           Annette Schavan




            *) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und
               des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom
               27.12.2006, S. 36).

Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2011 I S. 2170. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: issue-pdf-decol · Prüfwert des Textes 6d2fc03966e71df7….