Gesetze / Fernunterrichtsschutzgesetz
FernUSG§ 7 Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung
Stand: 01.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FernUSG/7#abs-1 (1) Ein Fernunterrichtsvertrag, der von einem Veranstalter ohne die nach § 12 Abs. 1 erforderliche Zulassung des Fernlehrgangs geschlossen wird, ist nichtig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FernUSG/7#abs-2 (2) Ist nach Vertragsschluss die Zulassung erloschen, widerrufen oder zurückgenommen worden, so kann der Teilnehmer den Fernunterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn der Veranstalter dem Teilnehmer eine Belehrung in Textform über das Recht des Teilnehmers zur fristlosen Kündigung des Vertrags und über das Erlöschen, den Widerruf oder die Rücknahme der Zulassung ausgehändigt hat. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigungserklärung. Ist streitig, ob oder zu welchem Zeitpunkt die Belehrung dem Teilnehmer ausgehändigt worden ist, so trifft die Beweislast den Veranstalter. Der Veranstalter hat die Belehrung nach dem Erlöschen, dem Widerruf oder der Rücknahme der Zulassung unverzüglich dem Teilnehmer auszuhändigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FernUSG/7#abs-3 (3) Im Falle der Kündigung nach Absatz 2 finden § 5 Abs. 2 und 3 und § 6 entsprechende Anwendung.
Wird zitiert von 45 Entscheidungen zu § 7 FernUSG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 05.02.2026 – III ZR 74/25Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes auf Unternehmer; verfassungsrechtliche Prüfung des Zulassungserfordernisses und der Nichtigkeitsfolge - FernunterrichtsschutzgesetzZitiert von 6
- OLG Dresden, 30.04.2025 – 12 U 1547/24Zitiert von 2
- OLG Brandenburg, 19.05.2026 – 6 U 35/25
- LG Aachen, 28.11.2025 – 9 O 200/25
- OLG Stuttgart, 04.02.2025 – 6 U 46/24Zitiert von 4
- OLG Stuttgart, 29.08.2024 – 13 U 176/23Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 30.07.2026 – 19 U 242/25Fernunterrichtsschutzgesetz: Nichtigkeit eines Vertrages gemäß § 7 Abs. 1 FernUSG wegen fehlender Zulassung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 21.07.2026 – 19 U 18/26Fernunterrichtsschutzgesetz: Nichtigkeit eines Coaching-Vertrags wegen fehlender Zulassung bei überwiegend asynchroner Wissensvermittlung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BayObLG, 20.07.2026 – 102 AR 102/26 eÖrtliche Zuständigkeit: Objektive Willkür eines Verweisungsbeschlusses wegen Nichtberücksichtigung gefestigter BGH-Rechtsprechung zum Fernunterrichtsschutzgesetz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 FernUSG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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03.12.2020 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I 2702)
BGBl. 2020 I S. 2702
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.