Gesetze / Fahrerlaubnis-Verordnung
FeV§ 13a Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
Änderungsverlauf
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16.08.2024 Ausfertigung
§ 13a eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. August 2024 (BGBl. I Nr. 266)
BGBl. 2024 I Nr. 266
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01.04.2024 in Kraft
§ 13a geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 109)
BGBl. 2024 I Nr. 109
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