Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 410 Weitere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Stand: 10.06.2019
Weitere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 410 FamFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Stuttgart, 19.03.2012 – 8 W 93/12
- OLG Bremen, 08.09.2021 – 5 AR 3/21
- OLG Frankfurt am Main, 26.06.2020 – 20 W 84/20
- BGH, 05.05.2011 – IX ZR 144/10Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur freihändigen Veräußerung eines Warenbestands; Pflicht zur Durchsetzung des Verkaufs mit Hilfe einer bei dem Insolvenzgericht zu erwirkenden Einzelanordnung bei Zustimmungsverweigerung des SchuldnersZitiert von 26
- OLG Köln, 17.11.2017 – 2 Wx 248/17Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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Änderungsverlauf
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05.12.2012 Ausfertigung
§ 410 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2418)
BGBl. 2012 I S. 2418
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