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Artikel 6 · BT-Drs. 17/10490 · S. 18

Zu Artikel 6 (Änderung des Gesetzes über das Ver-

Zu Artikel 6 (Änderung des Gesetzes über das Ver-
fahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Ge-
richtsbarkeit – FamFG)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht ist an die Änderung der Überschrift von
§ 383 Absatz 1 anzupassen (siehe unten Nummer 24).
Zu Nummer 2 (§ 18 Absatz 1)
Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beträgt
nach § 71 Absatz 2 Satz 1 einen Monat. Sie soll auch demje-
nigen in vollem Umfang zur Verfügung stehen, der sie, zum
Beispiel aufgrund seiner finanziellen Bedürftigkeit, ohne
Verschulden versäumt. Nach der Rechtsprechung des Bun-
desgerichtshofs (Beschluss vom 4. März 2010, BGHZ 184,
S. 323) ist die Frist für die Nachholung der Rechtsbeschwer-
debegründung im Sinne einer Monatsfrist verfassungskon-
form auszulegen. Mit der Ergänzung von § 18 Absatz 1 wird
diese Rechtsprechung aufgegriffen und die Bestimmung der
Parallelvorschrift des § 234 Absatz 1 ZPO angeglichen.
Zu Nummer 3 (§ 35 Absatz 4 Satz 2)
Die in § 35 Absatz 4 Satz 2 genannten Paragrafen werden
um die bislang fehlende Gesetzesangabe ergänzt.
Zu Nummer 4 (§ 39)
Eine Belehrung über die Sprungrechtsbeschwerde ist aus
denselben Gründen entbehrlich, die auch für die Parallel-
regelung zur Sprungrevision in § 232 Satz 3 ZPO-E maßgeb-
lich sind.
Zu Nummer 5 (§ 57 Satz 2)
Durch die Änderung in § 57 Satz 2 wird klargestellt, dass
einstweilige Anordnungen über die Genehmigung bzw. An-
ordnung der freiheitsentziehenden Unterbringung Minder-
jähriger wie bei Volljährigen mit der Beschwerde gemäß den
§ 58 ff. anfechtbar sind. Dies war in der Literatur und der
Rechtsprechung umstritten (ablehnend: OLG Koblenz, Be-
schluss vom 14. Dezember 2009, FamRZ 2010, 908; beja-
hend: OLG Celle, Beschluss vom 12. März 2010, FGPrax
2010, 163 m. w. N.). Mit der Änderung wi

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.871 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10490, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 74.954–96.825 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert 13be88dd627f8f65….

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