Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 256 Beschwerde
Stand: 10.06.2019
Mit der Beschwerde können nur Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder die Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens, die Zulässigkeit von Einwendungen nach § 252 Absatz 2 bis 4 sowie die Unrichtigkeit der Kostenentscheidung oder Kostenfestsetzung, sofern sie nach allgemeinen Grundsätzen anfechtbar sind, geltend gemacht werden. Die Beschwerde ist unzulässig, wenn sie sich auf Einwendungen nach § 252 Absatz 2 bis 4 stützt, die nicht erhoben waren, bevor der Festsetzungsbeschluss erlassen war.
Wird zitiert von 108 Entscheidungen zu § 256 FamFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 12.10.2022 – XII ZB 450/21Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine die Beschwerde verwerfende Entscheidung; nicht verkündeter Unterhaltsfestsetzungsbeschluss; Erlass durch Übergabe an die Geschäftsstelle; Statthaftigkeit der Rechtspflegererinnerung bei durch verspätete Geltendmachung von Einwendungen bedingter Unzulässigkeit einer BeschwerdeZitiert von 8
- OLG Frankfurt am Main, 01.08.2017 – 4 WF 122/17
- OLG Karlsruhe, 12.01.2026 – 18 WF 2/26
- OLG Brandenburg, 19.01.2022 – 13 WF 216/21
- OLG Brandenburg, 13.12.2021 – 13 WF 201/21
- OLG Frankfurt am Main, 20.05.2022 – 4 WF 42/22Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 20.05.2026 – XII ZB 84/26Zulässigkeit einer Beschwerde gegen im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ergangenen Festsetzungsbeschluss
- OLG Hamm, 18.03.2026 – 5 WF 20/26
- OLG Hamm, 16.03.2026 – 5 WF 198/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 256 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.11.2015 Ausfertigung
§ 256 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I 2018)
BGBl. 2015 I S. 2018
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.