Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/5918 · S. 19
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FamFG) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht ist infolge der nachstehend unter Nummer 9 vorgesehenen Änderung des § 493 FamFG ebenfalls anzupassen. Zu Nummer 2 (§ 249 Absatz 2 FamFG-E) Das vereinfachte Verfahren betrifft bereits bisher nur die Festsetzung von Unterhalt nach deutschem Recht, da es an den Mindestunterhalt im Sinne von § 1612a Absatz 1 Satz 1 BGB anknüpft (und es diesen Mindestunterhalt in ausländischen Rechtsordnungen nicht gibt). Ein Verfahren mit Auslandsbezug – vor allem bei einem Aufenthalt des Antragsgegners im Ausland – führt zu einem hohen Zeit- und Kostenaufwand. Dieser entsteht insbesondere durch notwendige Übersetzungen und Aus- landszustellungen. Von im Ausland lebenden Unterhaltspflichtigen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, werden zudem die Rechtsfolgen von formularmäßigen Einwendungen und die Notwendigkeit von Einkommensbelegen häufig nur schwer oder gar nicht erfasst. Das formalisierte Verfahren wird aufgrund von Sprachbarrieren und erforderlichen Auslandszustellungen zusätzlich belastet. Es soll daher in den Fällen, in denen der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, nicht mehr stattfinden. Für diese Fälle stehen weiterhin das streitige Verfahren und das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zur Verfügung. Zu Nummer 3 (§ 251 FamFG-E) Zu Buchstabe a (§ 251 Absatz 1 Satz 2 FamFG-E) Da es zukünftig das Einwendungsformular und die Pflicht zu dessen Verwendung nicht mehr geben soll, werden die Formvorgaben zur Erhebung der Einwendungen gegen den Antrag ersatzlos gestrichen. Zu den Vorausset- zungen, unter denen zukünftig Einwendungen erho
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.796 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/5918, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.405–60.201 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 13670d72010d827d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP