Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

FamFG

§ 163a Ausschluss der Vernehmung des Kindes

Stand: 10.06.2019

Bund6 Entscheidungen

Eine Vernehmung des Kindes als Zeuge oder als Beteiligter findet nicht statt.

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