Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 152 Örtliche Zuständigkeit
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/152#abs-1 (1) Während der Anhängigkeit einer Ehesache ist unter den deutschen Gerichten das Gericht, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war, ausschließlich zuständig für Kindschaftssachen, sofern sie gemeinschaftliche Kinder der Ehegatten betreffen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/152#abs-2 (2) Ansonsten ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/152#abs-3 (3) Ist die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nach den Absätzen 1 und 2 nicht gegeben, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge bekannt wird.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/152#abs-4 (4) Für die in den §§ 1693 und 1802 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 1867 bezeichneten Maßnahmen ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge bekannt wird. Es soll die angeordneten Maßnahmen dem Gericht mitteilen, bei dem eine Vormundschaft oder Pflegschaft anhängig ist.
Wird zitiert von 61 Entscheidungen zu § 152 FamFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 13.01.2016 – 2 SAF 17/15Zitiert von 2
- OLG Hamm, 19.11.2021 – 2 SAF 21/21Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 04.01.2017 – 1 SV 27/16
- OLG Stuttgart, 02.05.2016 – 16 AR 4/16Zitiert von 1
- OLG Hamm, 19.03.2013 – 2 SAF 4/13
- OLG Hamm, 27.10.2020 – 13 WF 204/20
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 14.11.2025 – 2 UFH 11/25
- OLG Saarbrücken, 07.11.2025 – 6 UFH 2/25
- OLG Brandenburg, 08.10.2025 – 9 AR 8/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 152 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.05.2021 Ausfertigung
§ 152 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I 882)
BGBl. 2021 I S. 882
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.