Gesetze / Landesrecht Bayern / FachV-VetD · GVBl. S. 510, BayRS 2038-3-9-4-U
Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst
17 Normen · Ausgangsfassung vom 11.06.2018 · 5 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 5 — Dauer und Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung | 5 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Fachlicher Schwerpunkt
- § 2 Zulassung zur Ausbildung
- § 3 Gliederung und Dauer der Ausbildung
- § 4 Ausbildungsbehörden, Aufsicht
- § 5 Dauer und Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
- § 6 Dauer und Inhalt der berufspraktischen Ausbildung
- § 7 Bestandteile der Prüfungen, Zulassung
- § 8 Durchführung der Prüfungen
- § 9 Bestellung und Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse
- § 10 Aufgaben der Prüfungsausschüsse
- § 11 Schriftliche Prüfungen
- § 12 Mündliche Prüfungen
- § 13 Lehrgangszeugnisse, Wiederholung der Prüfungen
- § 14 Notenskala
- § 15 Gesamtprüfungspunktzahl und Gesamtprüfungsnote
- § 16 Qualifikationserwerb, Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe
- § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift
- Schlussformel