Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst
FachV-VetD§ 3 Gliederung und Dauer der Ausbildung
Stand: 25.08.2026
Die berufsbegleitende Ausbildung umfasst einen fachtheoretischen Teil und einen berufspraktischen Teil. Sie dauert 18 Monate.