Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst
FachV-VetD§ 10 Aufgaben der Prüfungsausschüsse
Stand: 25.08.2026
Die Prüfungsausschüsse wählen die Prüfungsaufgaben aus und bestimmen die Prüfer für die Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten. Zur Abnahme der mündlichen Prüfungen bilden sie Prüfungskommissionen. Sie können Gutachter zur Vorprüfung der eingereichten Aufgaben bestellen.