Gesetze / Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz
WStBG§ 12 Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung
Stand: 05.04.2020
§ 43 des Wertpapierhandelsgesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch die Fonds.
Änderungsverlauf
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27.03.2020 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I 543)
BGBl. 2020 I S. 543
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09.12.2010 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I 1900)
BGBl. 2010 I S. 1900
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07.04.2009 Ausfertigung
§ 12 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. April 2009 (BGBl. I 725)
BGBl. 2009 I S. 725
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