Gesetze / Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz
WStBG§ 11 Keine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
Stand: 05.04.2020
§ 106 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Nummer 9a sowie § 109a des Betriebsverfassungsgesetzes finden keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch die Fonds.