Gesetze / Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz
WStBG§ 13 Keine Anzeigepflicht für bedeutende Beteiligung
Stand: 05.04.2020
§ 2c des Kreditwesengesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von bedeutenden Beteiligungen durch die Fonds.
Änderungsverlauf
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27.03.2020 Ausfertigung
§ 13 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I 543)
BGBl. 2020 I S. 543
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24.02.2012 Ausfertigung
§ 13 in einer früheren Fassung aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I 206)
BGBl. 2012 I S. 206
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