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§ 12 FMStBG — Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung

Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz

Stand: 05.04.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

§ 43 des Wertpapierhandelsgesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch die Fonds.