Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 17/3024 · S. 78
Zu Artikel 5 (Änderung des Finanzmarktstabilisie-
Zu Artikel 5 (Änderung des Finanzmarktstabilisie- rungsbeschleunigungsgesetzes) Zu Nummer 1 bis 6 (§§ 7 bis 7f) Durch die Änderungen wird, ebenso wie in den §§ 12, 15, 18 und 19, klargestellt, dass sich das im Finanzmarktstabili- sierungsbeschleunigungsgesetz eingeführte gesellschafts- und wertpapierrechtliche Sonderregime für im Zuge der Fi- nanzmarktstabilisierung erworbene Beteiligungen des Fi- nanzmarktstabilisierungsfonds nicht nur auf deren Erwerb, sondern auch auf die Rückführung, die Veräußerung und die Umstrukturierung von Beteiligungen des Finanzmarktstabi- lisierungsfonds einer rechtlichen Form in eine andere Form (etwa von stillen Beteiligungen, die als Einlage gegen die Ausgabe von Aktien in das Unternehmen eingebracht wer- den) sowie andere denkbaren Änderungen bezieht. Darüber hinaus werden die betreffenden Bestimmungen in dieser Hinsicht im Einzelfall genauer ausgeführt und ergänzt. Da- mit werden für künftige Ausstiegsmaßnahmen des Finanz- marktstabilisierungsfonds angemessener Handlungsspiel- raum und die notwendige Rechtssicherheit geschaffen. Unter anderem wird die Geltung von § 194 des Aktiengeset- zes angeordnet, wonach das Einbringen von durch den Fi- nanzmarktstabilisierungsfonds zunächst als stiller Gesell- schafter geleisteten Einlagen nicht den für Sacheinlagen geltenden Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Be- wertung, zu genügen hat. Die Geltung eines Sonderregimes für diese Vorgänge recht- fertigt sich durch die Tatsache, dass der Bund in erhebli- chem Umfang Beteiligungen an Unternehmen in Form von Aktien und stillen Gesellschaften nicht als Investor erwor- ben hat, sondern um Unternehmen zum Zweck der Stabili- sierung des Finanzmarktes und zur Stärkung der Eigenkapi- talbasis der Institute zu rekapitalisieren. In einzelnen Fällen ü
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.991 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/3024, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 423.514–445.505 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert 6f08eb5873e2b221….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP