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Artikel 5 · BT-Drs. 17/3024 · S. 78

Zu Artikel 5 (Änderung des Finanzmarktstabilisie-

Zu Artikel 5 (Änderung des Finanzmarktstabilisie-
rungsbeschleunigungsgesetzes)
Zu Nummer 1 bis 6 (§§ 7 bis 7f)
Durch die Änderungen wird, ebenso wie in den §§ 12, 15,
18 und 19, klargestellt, dass sich das im Finanzmarktstabili-
sierungsbeschleunigungsgesetz eingeführte gesellschafts-
und wertpapierrechtliche Sonderregime für im Zuge der Fi-
nanzmarktstabilisierung erworbene Beteiligungen des Fi-
nanzmarktstabilisierungsfonds nicht nur auf deren Erwerb,
sondern auch auf die Rückführung, die Veräußerung und die
Umstrukturierung von Beteiligungen des Finanzmarktstabi-
lisierungsfonds einer rechtlichen Form in eine andere Form
(etwa von stillen Beteiligungen, die als Einlage gegen die
Ausgabe von Aktien in das Unternehmen eingebracht wer-
den) sowie andere denkbaren Änderungen bezieht. Darüber
hinaus werden die betreffenden Bestimmungen in dieser
Hinsicht im Einzelfall genauer ausgeführt und ergänzt. Da-
mit werden für künftige Ausstiegsmaßnahmen des Finanz-
marktstabilisierungsfonds angemessener Handlungsspiel-
raum und die notwendige Rechtssicherheit geschaffen.
Unter anderem wird die Geltung von § 194 des Aktiengeset-
zes angeordnet, wonach das Einbringen von durch den Fi-
nanzmarktstabilisierungsfonds zunächst als stiller Gesell-
schafter geleisteten Einlagen nicht den für Sacheinlagen
geltenden Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Be-
wertung, zu genügen hat.
Die Geltung eines Sonderregimes für diese Vorgänge recht-
fertigt sich durch die Tatsache, dass der Bund in erhebli-
chem Umfang Beteiligungen an Unternehmen in Form von
Aktien und stillen Gesellschaften nicht als Investor erwor-
ben hat, sondern um Unternehmen zum Zweck der Stabili-
sierung des Finanzmarktes und zur Stärkung der Eigenkapi-
talbasis der Institute zu rekapitalisieren. In einzelnen Fällen
ü

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.991 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/3024, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 423.514–445.505 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert 6f08eb5873e2b221….

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