Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 95
Stand: 10.06.2019
Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 95 FGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 21.05.2014 – III B 3/14Anforderungen an einen wirksamen Verzicht auf mündliche Verhandlung
- BFH, 28.04.1983 – IV R 122/79Zitiert von 24
- BFH, 27.07.2016 – VII B 107/15Rechtsfolgen eines beschiedenen UntätigkeitseinspruchsZitiert von 1
- BFH, 27.03.2014 – X B 75/13Umfang der Bindungswirkung bei Zurückverweisung - SachurteilsvoraussetzungenZitiert von 5
- BFH, 01.08.2012 – IX B 62/12Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung; Erstellen einer neuen Wohnung keine Baumaßnahme "an" einem GebäudeZitiert von 1
- BFH, 09.03.2012 – VI B 121/11Prozessurteil statt Sachurteil als Verfahrensmangel - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung der FG-EntscheidungZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- FG Berlin-Brandenburg, 12.03.2024 – 8 K 8260/17Zitiert von 1
- FG München, 11.10.2023 – 4 K 699/23
- FG Köln, 04.08.2022 – 3 K 2129/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 95 FGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.