Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 90a
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 323
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Nach Gewicht
- BFH, 23.11.2020 – VIII B 174/19(Rechtsschutzinteresse eines Antrags auf mündliche Verhandlung gemäß § 90a Abs. 2 Satz 1 FGO)
- BFH, 16.10.2025 – VI R 7/24(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.10.2025 - VI R 6/24 - Pflicht zur elektronischen Kommunikation für Steuerberater auch bei Antrag auf mündliche Verhandlung nach Gerichtsbescheid)Zitiert von 1
- BFH, 16.10.2025 – VI R 8/24(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.10.2025 - VI R 6/24 - Pflicht zur elektronischen Kommunikation für Steuerberater auch bei Antrag auf mündliche Verhandlung nach Gerichtsbescheid)Zitiert von 2
- BFH, 16.10.2025 – VI R 9/24(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.10.2025 - VI R 6/24 - Pflicht zur elektronischen Kommunikation für Steuerberater auch bei Antrag auf mündliche Verhandlung nach Gerichtsbescheid)Zitiert von 1
- BFH, 16.10.2025 – VI R 6/24Pflicht zur elektronischen Kommunikation für Steuerberater auch bei Antrag auf mündliche Verhandlung nach GerichtsbescheidZitiert von 5
- FG Hamburg, 31.08.2023 – 4 K 75/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BFH, 21.04.2026 – VII R 18/24Keine Durchbrechung der Akzessorietät im Haftungsrecht im Falle der Teilnahme an einer SteuerhinterziehungZitiert von 1
- BFH, 20.03.2026 – X B 111/25Aussetzung des Verfahrens: Kirchensteuerbescheid als Folgebescheid des Einkommensteuerbescheids
- FG Münster, 25.02.2026 – 5 K 2060/24 U
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 90a FGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/90a#abs-1 (1) Das Gericht kann in geeigneten Fällen ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/90a#abs-2 (2) Die Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gerichtsbescheides mündliche Verhandlung beantragen. Hat das Finanzgericht in dem Gerichtsbescheid die Revision zugelassen, können sie auch Revision einlegen. Wird von beiden Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht, findet mündliche Verhandlung statt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/90a#abs-3 (3) Der Gerichtsbescheid wirkt als Urteil; wird rechtzeitig mündliche Verhandlung beantragt, gilt er als nicht ergangen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/90a#abs-4 (4) Wird mündliche Verhandlung beantragt, kann das Gericht in dem Urteil von einer weiteren Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe absehen, soweit es der Begründung des Gerichtsbescheides folgt und dies in seiner Entscheidung feststellt.