Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 96
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/96#abs-1 (1) Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung; die §§ 158, 160, 162 der Abgabenordnung gelten sinngemäß. Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/96#abs-2 (2) Das Urteil darf nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten.
Wird zitiert von 2.723 Entscheidungen zu § 96 FGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 28.02.2023 – VII R 29/18Haftung eines Steuerberaters und WirtschaftsprüfersZitiert von 15
- FG Baden-Württemberg, 14.03.2019 – 3 K 2728/17Zitiert von 2
- BFH, 15.01.2025 – VI B 23/24Nichtzulassungsbeschwerde: Verstoß gegen den klaren Inhalt der AktenZitiert von 7
- BFH, 06.02.2014 – II B 129/13(NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 und Satz 3 FGO - Urteilsbegründung - Rüge sog. qualifizierte Rechtsanwendungsfehler)Zitiert von 20
- Thüringer Verfassungsgerichtshof, 22.02.2023 – 113/20
- BFH, 21.10.2020 – VII B 121/19Zur Auslegung des Klagebegehrens bei mündlicher Verhandlung in Abwesenheit der KlägerinZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- BFH, 31.08.2026 – V B 79/25Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- BFH, 21.08.2026 – IX B 34/26 · Überpfändung von Geldforderungen
- BFH, 11.08.2026 – VIII B 51/25Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 96 FGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.