Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 96
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2.488
Nach Gewicht
- BFH, 28.02.2023 – VII R 29/18Haftung eines Steuerberaters und WirtschaftsprüfersZitiert von 14
- FG Baden-Württemberg, 14.03.2019 – 3 K 2728/17Zitiert von 2
- BFH, 15.01.2025 – VI B 23/24Nichtzulassungsbeschwerde: Verstoß gegen den klaren Inhalt der AktenZitiert von 7
- BFH, 06.02.2014 – II B 129/13(NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 und Satz 3 FGO - Urteilsbegründung - Rüge sog. qualifizierte Rechtsanwendungsfehler)Zitiert von 20
- Thüringer Verfassungsgerichtshof, 22.02.2023 – 113/20
- BFH, 21.10.2020 – VII B 121/19Zur Auslegung des Klagebegehrens bei mündlicher Verhandlung in Abwesenheit der KlägerinZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- BFH, 30.07.2026 – VIII B 80/25 · Gesamtergebnis des Verfahrens
- BFH, 28.07.2026 – VIII B 47, 48/25, VIII B 47/25, VIII B 48/25Niederlegung eines Mandats durch den Prozessbevollmächtigten zur Unzeit
- BFH, 24.07.2026 – IX B 12/26Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; richterliche Hinweispflicht; Darlegung der Zulassungsgründe bei einem auf mehrere Rechtsgründe gestützten Urteil
2.488 Entscheidungen zu § 96 FGO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 96 FGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/96#abs-1 (1) Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung; die §§ 158, 160, 162 der Abgabenordnung gelten sinngemäß. Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/96#abs-2 (2) Das Urteil darf nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten.